Verkaufsplattformen wie Amazon, Etsy oder Ebay wie auch Kartenzahlungsdienstleister verlangen für Verkäufe von angebotenen Artikeln eine Verkaufsgebühr. Diese ist in der Regel ein prozentualer Anteil am Verkaufspreis. Ideal wäre doch, diese Kosten auf den Preis aufzuschlagen, oder?
Jedoch besteht hier ein Problem, wenn man dieses falsch macht. Ein Aufschlag der Kosten auf den Preis führt schlieĺßich dazu, dass diese Verkaufsgebühren weiter steigen. Es wird eine iterative Kalkulation benötigt.
Will man diese mit Hilfe einer Tabellenkalkulation durchzuführen, muss man sich mehrere Berechnungsschritte durchführen:
Nehmen wir an, wir verkaufen einen Artikel für 100,00 EUR und müssen eine Verkaufsgebühr von 3% entrichten. Dann haben wir Kosten von 3,00 EUR zu bezahlen. Die Plattform bzw. der Bezahldienstleister führt an uns somit lediglich 97,00 EUR ab.

Da wir aber 100,00 EUR einnehmen wollen, ist die einfachste Lösung, den Artikelpreis um die Kosten anzuheben. Also nicht 100,00 EUR zu verlangen, sondern 103,00 EUR. Bei niedrigen Preisen ist dies ein einfaches Vorgehen, dass im in etwa zum richtigen Ergebnis führt.
Will man die Kosten genau kalkulieren oder handelt es sich um hochpreisige Artikel, ist ein einfacher Aufschlag dieser, von Nachteil. Denn auf die Verkaufsgebühren werden wieder Verkaufsgebühren erhoben.
Wir müssen daher ein iteratives Vorgehen durchführen. Dabei legen wir fest, dass wir solange diese Berechnung durchführen, bis sich an einer festgelegten Nachkommastelle nichts mehr ändert. In diesem Beispielsfall nehmen wir die 4. Nachkommastelle.

Zur Berechnung nehmen wir zunächst von den 100,00 EUR (Zelle A2) 3% (Zelle C2) und erhalten die Verkaufskosten von 3,00 EUR (Zelle E2). Im Folgenden werden von diesen 3% berechnet und wir erhalten 0,0900 EUR (Zelle E3). Hier von wiederum 3% berechnen usw.
Wir sehen, dass nach 4 weiteren Berechnungen ein Wert von 0,0000 EUR (Zelle E6) erreicht wird. Die Ergebnisse Der Spalte E addiert ergeben die Verkaufsgebühren, die die Plattform erheben wird, sollten wir die 3% auf den ursprünglichen Kaufpreis aufschlagen. Der korrekte Aufschlag ist somit 3,0928 EUR; gerundet 3,09 EUR.
Die Gegenrechnung (Zeile 11) zeigt, dass wir bei einem Preis von 103,09328 EUR unsere Einnahme von 100,00 EUR erreichen. Also verlangen wir 103,09 EUR von unserem Kunden.
In diesem Spiel sind die aufzuschlagenden Kosten nach 4 Berechnungen annähernd genau bestimmt. Abhängig vom Verkaufspreis und / oder des Prozentsatzes werden jedoch mehr benötigt.
Preisberechnung bei Verkauf über Plattform mit Kartenzahlung
Analog der bisher dargelegten Vorgensweise betrachten wir nun den Fall, dass die Ware über eine Plattform verkauft wird und der Kunde per Zahlungsdienstleister (Paypal, Klarna, Visa etc.) bezahlt.
Hierbei müssen wir uns zu nächst vergegenwärtigen, dass sowohl die Plattform (z.B. Amazon) wie auch der Zahlungsdienstleiter prozentuale Gebühren auf den Umsatz erheben. Folglich wirken sich diese auf den Aufschlag aus.
Diese Gebühren müssen wir getrennt betrachten: Zunächst berechnen wir die Verkaufsgebühren der Verkaufsplattform, dann des Zahlungsdienstleisters und rechnen diese dann auf die gewünschte Verkaufseinnahme.

Entsprechend des obigen Beispiels erhöhen wir im ersten Schritt durch die iterative Berechnung den Verkaufspreis aufgrund der Verkaufsgebühren der Plattform. Das Ergebnis, die 103,0928 EUR, ist die Grundlage für die Gebührenberechnung des Zahlungsdienstleisters. Seine Gebühren würden von den errechneten Verkaufspreis abgezogen werden und unsere Einnahme nicht die gewünschten 100,00 EUR erreichen.
Daher erhöhen wir diese 103,0928 EUR ebenfalls mit Hilfe einer iterativen Kalkulation (Spalte E, Zeilen 10 bis 14) und erhalten am Ende die Näherung der Dienstleistergebühren von 2,9227 EUR bzw. den Verkaufspreis inklusive der Kosten von 106,0155 EUR.
Wenn wir also den Artikel für 106,02 EUR anbieten, überweist die Plattform 100,00 EUR auf unser Konto.
Hinweis: Bei der Kombination Plattform und Zahlungsdienstleister muss man im Rahmen der Kalkulation noch etwas beachten. Da man nicht weiß, welchen Dienstleister der Kunde nutzt und dieser in der Regel die Auswahl zwischen mehreren Dienstleistern hat, sollte man mit den Kosten des teuersten Dienstleisters rechnen.
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