Immer wieder gehen Schreiben verschiedener scheinbar staatlicher oder halb staatlicher Organe bei Unternehmen und Gewerbetreibenden ein. Mit den Briefen wird suggeriert, man müsse diese Daten überprüfen.
Aber Achtung!
Egal, wie sich diese Firma schimpft. Egal, ob sie irgendein wie auch geartetes, an eine staatliche Institution oder einem EU-Organ erinnerndes Logo verwendet. Es handelt sich hier um ein getarntes Vertragsangebot, welches Sie bei Rücksendung annehmen.
Das Schwierige an solchen Schreiben ist, dass diese teils sehr nah an richtige Behördenschreiben herankommen. Die Briefumschläge sind in typischem behördengrau, wie man z.B. Standardschreiben des Finanzamtes kennt, gehalten. Das Briefpapier ebenfalls auf dem von Behörden beliebten Ökopapier geduckt. Hinzu kommt das Logo, welches nicht selten an staatliche Organisationen erinnert, wie auch der gesamte Aufbau des Schreibens.
Für die Postabteilung eines größeren Betriebs oder auch den Azubi auf die Schnelle nicht als Fake zu erkennen, werden die angeforderten Angaben gemacht, das Schreiben dem Chef zu Unterschrift vorgelegt und von diesem in der Eile zwischen zwei Terminen schnell ungelesen und im Vertrauen auf die Mitarbeiter unterzeichnet. Nur noch in die Post und schon hat man für mehrere Jahre eine vollkommen überteuerte Listung in irgendeinem unwichtigen und unbekannten Webkatalog gebucht.
Da es sich hier um Vorspiegelung falscher Tatsachen handelt, handelt es sich um einen Betrug. Oder zumindest um einen Betrugsversuch (Nach meinem Rechtsverständnis!)
Wie kann man sich hier also schützen?
Dies ist je größer das Unternehmen desto schwerer. Und darauf bauen diese Betrüger. Ein Selbstständiger ohne Mitarbeiter oder mit einer so kleinen überschaubar Anzahl, dass eigentlich jeder alles weiß, ist es sehr leicht: Man weiß schließlich welche Verträge man abgeschlossen hat. Bei größeren Unternehmen kann man nur die Mitarbeiter, die die Post bearbeiten sowie die, die Schreiben zur Unterschrift vorlegen, sensibilisieren und immer wieder entsprechende Beispiele vorlegen.
Wir haben es mit einem jüngst beim Kunden eingegangenen Schreiben getan. Der Brief wurde zu Schulungszwecken ungeöffnet einem Azubi und einem Praktikanten vorgelegt. Sie sollten ohne Hinweis, um was es geht, das Schreiben öffnen, prüfen und ggf. bearbeiten. In beiden Fällen kam das Schreiben zur Unterschrift auf den Tisch des Chefs. Auf die Nachfrage, warum man dieses weitergeleitet hat, er hielt man die Antwort, es handele sich schließlich um eine Anfrage eines Dienstleisters, ob die Daten stimmen würden. Wenigstens in der Hinsicht des Dienstleisters hatten beide recht. Ansonsten voll daneben gelegen.
Dabei gibt es einige markante Punkte in solchen Schrieben, an denen man sie erkennen kann. Man muss sich jedoch teilweise etwas Zeit nehmen.
- Das verwendete Logo
Das Schrieben sieht auf den ersten Blick aufgrund des Aufbaus aus, wie ein amtliches Schrieben. Daher wird auch gerne ein Logo verwendet, dass an die EU (Sternenkreis) oder die Bundesrepublik Dehrschland (Adler) erinnert. Natürlich abgewandelt. So dass z.B. an Stelle des Bundesadlers in Doppelkopfadler (wie im Beispiel) verwendet wird. - der Name des Absenders
In der Regel hat man von diesem noch nichts gehört. Irgendwelche Phantasienamen, die irgendwie an eine staatliche Institution erinnern. Oder kennen Sie das „Zentrale Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“? Ach ja, ab jetzt ist dieses Register Ihnen bekannt. Und da es ja ein „zentrales“ ist, muss man sich sofort da anmelden! - der einleitende Text
Mit Hilfe des Einleitenden Textes mit dem auf Änderungen in der Gesetzgebung, Eintragungspflichten und eventuellen Veröffentlichungspflichten hingewiesen wird, wird der Empfänger eingelullt. Der Text hat den Anschein, dass er sich auf die Abfrage am Ende bezieht, in Wirklichkeit handelt es sich um einen (unnötigen) Informationstext zu dem abzuschließenden Vertrag. - die Abfrage der Daten an sich
Welche Behörde fragt danach? Für die Richtigkeit ist man schließlich selbst verantwortlich. Und haben Sie wirklich schon einen Vertrag bezüglich einer Eintragung in irgend einen (Web-)Katalog getätigt, dann stehen eigentlich alle Daten drin und werden nur noch zur abschließenden Prüfung mitgeteilt. Nicht selten fehlen in diesen Schrieben jedoch Telefonnummer, Webadresse oder Email. Also die wichtigsten Kontaktdaten. - die Rückseite des Schreibens
Kein Behördenschreiben hat dort etwas Kleingedrucktes. Insbesondere nicht blasser niedergeschriebenes und eventuell mit AGB übertitelten Text. Auch echte Nachfrageschreiben haben in der Regel keine AGBs. Diese findet man auf Rechnungen und Bestellbestätigungen. Wenn die Rückseite Bedruckt ist, setzt sich das Schreiben in der Regel normal fort. Aber auch das ist selten und man hat eher einen zweiten Bogen im Couvert.
Gerade der Rückseitentext ist das markanteste Indiz für eine Auftragserschleichung. Nicht nur, das dieser Text kleiner gedruckt ist (um die Vertragsbedingungen unterzubringen) als die Vorderseite. In den diesen Texten ist recht deutlich vermerkt, dass es sich um eine Offerte – also ein Angebot handelt. Es werden Vertragsbedingungen und Preise mitgeteilt (letzteres steht mit Sicherheit in keinen AGBs!).
Sie gehen mit einer Reaktion auf so ein Schreiben einen Vertrag ein. Aus welchem Sie meist nur sehr schwer herauskommen. Nicht selten ist ein juristischer Beistand und eine Klage nötig.
Daher: Vermeiden Sie eine Reaktion auf solche Schreiben! Sie binden sich auf lange Sicht, zahlen schwerverdientes Geld für einen fragwürdigen Nutzen.