Der Begriff „Unkosten“ ist weit verbreitet. In der Regel steht er nicht alleine, sondern wird in Wortkombinationen mit Betrag, Beitrag, Erstattung etc. verwendet.
Im umgangssprachlich steht der Begriff eigentlich für Kosten. Insbesondere für Kosten die man weiterreicht, eine Rechnung zusätzlich erhöhen oder Beteiligung an Kosten; also z. B. für Aufwandsentschädigungen, Gebühren, Porto.
Jedoch ist der Begriff kaufmännisch falsch! Ja, sogar: gar nicht existent!
Genau genommen zeigt jeder, der diesen Begriff verwendet, dass er keine kaufmännische Ausbildung genossen oder beim Thema Rechnungswesen/Controlling geschlafen, gefehlt bzw. dieses nicht verstanden hat. Oder aber dass derjenige keine kaufmännische Ausbildung hat.
Das klingt jetzt zwar arrogant, aber jeder der entsprechende Grundlagen hat, wird „Unkosten“ nicht verwenden.
Denn: Unkosten gibt es per se nicht!
Was bedeutet Unkosten?
Zum einen haben wir Kosten. Also etwas, was dem Erlös entgegensteht. Kosten kennt jeder und sind genau definiert (siehe auch Wikipedia; auf die Definition von Kosten wollen wir an dieser Stelle verzichten). Zum anderen die Vorsilbe „un-„, welche im deutschen eine Negation, welche „nicht“ bedeutet, ist.
So spricht man bei „Unkosten“ also von „Nichtkosten“.
„Nichtkosten“ kann man jedoch –kaufmännisch gesehen – nicht in Rechnung stellen. Schließlich existieren diese dem Wort nach nicht. Sie stellen damit (theoretisch) also eine künstliche Positionen, um den Rechnungsbetrag in die Höhe zu treiben. Und müssten streng genommen von jedem Betriebs-/Steuerprüfer, Steuerberater und Controller dem Rechnungswesen „um die Ohren gehauen“ werden, sollten solche Rechnungspositionen erstellt oder bezahlt werden.
Von einer anderen Sicht aus, sind „Unkosten“ aufgrund der Negation des Wortes „Erlöse“. Auf einer Rechnung wäre das somit positiv für den Rechnungsempfänger. Würde also den zu zahlenden Betrag senken. (Sicherlich nicht in Ihrem Interesse, wenn Sie Rechnungen erstellen.)
Wie mit ausgewiesenen Unkosten umgehen?
Als Rechnungsempfänger
Streng genommen muss die Rechnung wegen formaler Fehler reklamiert und an den Rechnungssteller zurückgesandt werden.
Dies erfolgt in der Regel nicht, weil der Aufwand zu groß ist. Andererseits hätte die Reklamation jedoch den Vorteil, dass die Rechnung in ihrer Gesamtheit oder wenigstens hinsichtlich der falsch bezeichneten Positionen nicht bezahlt werden müsste, da Reklamationen aufschiebende Wirkung haben.
Es bleibt Ihnen überlassen ob die reklamieren. Wir machen das z. B. bei Rechnungssteller, mit denen wir es wahrscheinlich nur einmal/sehr selten zu tun haben. Schließlich wollen wir es mit unseren Lieferanten nicht verschmerzen.
Als Rechnungssteller
Vermeiden Sie den Begriff und bezeichne Sie die Position als das was Sie ist. Unkosten sind in der Regel nichts anders als Gebühren Dritter, Aufwandsentschädigungen etc. Dann können Sie das auch so in die Rechnung schreiben